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Verbot sozialer Netzwerke für Unter-15-Jährige: Verfassungsrat stoppt Macrons Vorhaben

Ein Mädchen zeigt ein Smartphone, während zwei Erwachsene ein Gespräch führen und Dokumente halten.

Das von Emmanuel Macron vorangetriebene Verbot sozialer Netzwerke für Unter-15-Jährige ist vom Verfassungsrat verworfen worden. Zwar erkennt das Gremium an, dass Kinder geschützt werden müssen, sieht jedoch einen „unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit“.

Das von der Regierung getragene Vorhaben, Minderjährigen unter 15 Jahren soziale Netzwerke zu untersagen, ist damit vorerst gescheitert. Die Regelung, die sich am bereits in Australien geltenden Modell orientierte, sollte ursprünglich zum Beginn des Schuljahres in Kraft treten. Nun wurde sie jedoch vom Verfassungsrat zensiert. Angerufen worden war dieser am 23. Juli von Abgeordneten der Partei Unbeugsames Frankreich.

In seiner Entscheidung hält der Verfassungsrat fest, dass der Schutz des Kindeswohls Einschränkungen beim Zugang Minderjähriger zu sozialen Netzwerken rechtfertigen kann. Gleichzeitig bewertet er Artikel 1 des Gesetzentwurfs als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit“. Darüber hinaus hätte das Gesetz auch den Schutz der Privatsphäre beeinträchtigen können.

Verbot sozialer Netzwerke für Unter-15-Jährige: Gründe für die Ablehnung

„[…] das vorgesehene Verbot, das für sämtliche Minderjährige unter fünfzehn Jahren gilt, ermöglicht keine individuelle Bewertung des Risikos für den Minderjährigen, die insbesondere dessen Alter, Reifegrad und familiäre Situation berücksichtigt“, erläutert der Verfassungsrat. Kritisiert wird vor allem das pauschale Zugangsverbot: Der Entwurf regelte nicht, unter welchen Voraussetzungen Eltern oder gesetzliche Vormunde das Verbot aufheben dürften, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.

Ein Gesetzestext muss überarbeitet werden

Die Entscheidung beanstandet zudem die Folgen, die der Gesetzentwurf für die Privatsphäre volljähriger Nutzerinnen und Nutzer gehabt hätte. „[…] das Gesetz führt selbst dazu, dass jede Person, auch wenn sie volljährig ist, vor dem Zugang ihr Alter nachweisen muss“, erklärt der Rat. Allerdings legte das Gesetz weder die Bedingungen noch die Grenzen dieses Nachweises fest, insbesondere mit Blick auf das Recht auf Privatsphäre.

Für Emmanuel Macron ist die Zurückweisung durch den Verfassungsrat ein schwerer Rückschlag, denn das Verbot sozialer Netzwerke für Unter-15-Jährige gehörte zu seinen zentralen Maßnahmen. Die Regierung will das Vorhaben dennoch nicht aufgeben. „[…] der Präsident der Republik hat den Premierminister beauftragt, schnellstmöglich eine rechtlich belastbare Formulierung auszuarbeiten, die sowohl die Entscheidung des Verfassungsrats als auch den europäischen Rahmen berücksichtigt“, teilte der Élysée-Palast bereits mit. Die Exekutive strebt nun an, diese Kinderschutzmaßnahme bis zum Frühjahr 2027 umzusetzen.

Lösungen für die Altersverifikation entstehen schrittweise

Während die Altersverifikation für den Zugriff auf soziale Netzwerke und andere Dienste weltweit zunehmend eingeführt wird, entstehen nach und nach technische Lösungen, die die Privatsphäre respektieren sollen.

Google hat beispielsweise bereits eine Lösung zur Altersverifikation für Android entwickelt. Damit können Apps die Altersgruppe einer Nutzerin oder eines Nutzers abfragen, ohne selbst zur Überprüfung ein Ausweisdokument verlangen zu müssen. Kürzlich kündigte der Konzern zudem die weltweite Einführung dieser Lösung an – auch in Ländern, in denen keine besonderen Vorgaben gelten.

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