Im Juli 2017 berichteten wir, dass die Europäische Kommission (EK) eine Untersuchung wegen mutmaßlicher Absprachen zwischen fünf führenden deutschen Herstellern eingeleitet hatte: Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Volkswagen. Im Mittelpunkt standen Technologien zur Emissionsminderung.
Nun hat die EK die fünf Hersteller offiziell beschuldigt, zwischen 2006 und 2014 Absprachen getroffen zu haben. Dazu verschickte sie eine „Mitteilung der Beschwerdepunkte“. Technische Treffen der fünf Unternehmen sollen demnach zu wettbewerbswidrigen Vorgehensweisen geführt haben, weil sie den „Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw“ eingeschränkt hätten.
SCR-Systeme und Partikelfilter im Fokus der EK
Zu den von der EK genannten Emissionsminderungstechnologien zählen Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) sowie Partikelfilter für Benzinmotoren.
Bei den SCR-Systemen, die den NOx-Ausstoß von Dieselmotoren senken sollen, verweist die EK in ihrer vorläufigen Einschätzung auf abgestimmte Strategien bei der Dosierung von AdBlue und auf eine Begrenzung der Größe des entsprechenden Tanks. Kleinere Tanks verursachen geringere Kosten und lassen sich leichter in Fahrzeuge integrieren. Eine Begrenzung des AdBlue-Verbrauchs verringert jedoch zugleich die Wirksamkeit des gesamten Systems.
Auch bei Partikelfiltern für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung sieht die EK nach ihrer vorläufigen Bewertung koordinierte Vorgehensweisen. Diese hätten darauf abgezielt, die Einführung dieses Systems in Pkw mit Direkteinspritzmotoren zwischen 2009 und 2014 zu verhindern oder zumindest möglichst lange hinauszuzögern.
Möglicher Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht
Wie die EK in ihrer Mitteilung erläutert, betraf das mutmaßliche Verhalten zwar keine Preisabsprachen, könnte aber dennoch gegen die europäischen Wettbewerbsvorschriften zu Vereinbarungen verstoßen, welche die Produktion, Märkte oder technologische Entwicklungen begrenzen oder kontrollieren. Genannt werden Artikel 101 (1.b.) sowie Artikel 53 (1.b.) des EWR-Abkommens (Europäischer Wirtschaftsraum).
Die EK betont, dass dieses Vorgehen von einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen zur „Verbesserung der Produktqualität oder Innovation“ zu unterscheiden sei. Zudem stellt die Kommission klar, dass sich ihre Untersuchung ausschließlich auf den mutmaßlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht beschränkt. Sie steht weder in Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen Umweltvorschriften noch mit der weiterhin laufenden Untersuchung zu den „defeat devices“, also Manipulationsvorrichtungen zur Beeinflussung von Emissionsergebnissen (Dieselgate).
Sollte die EK auch nach Ausübung des Rechts auf Verteidigung durch sämtliche Hersteller ausreichende Belege für einen Verstoß feststellen, kann sie gegen jeden Hersteller eine Geldbuße von bis zu 10% seines weltweiten Umsatzes verhängen.
Was sagen die Hersteller?
Bislang hat lediglich BMW offiziell Stellung genommen. Der Konzern erklärte, er werde „die Vorwürfe der Europäischen Kommission erforderlichenfalls mit allen rechtlichen Mitteln anfechten“. Laut der Mitteilung wird der deutsche Hersteller eine Rückstellung bilden, die mehr als eine Milliarde Euro betragen könnte. BMW rechne mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer „erheblichen Geldbuße“, die sich negativ auf das Finanzergebnis des ersten Quartals 2019 auswirken werde.
Laut Automotive News bekräftigte Daimler, das bemerkenswerterweise selbst auf die Absprachen hingewiesen hatte, dass das Unternehmen infolge seiner Angaben keine Geldbuße erwarte. Der Volkswagen-Konzern teilte lediglich mit, die Vorwürfe der EK zunächst prüfen zu wollen, bevor er sich dazu äußere.
Quelle: Automotive News, Europäische Kommission.
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